Der erste Schritt in die Selbstständigkeit ist die Gewerbeanmeldung mit den zugehörigen Fragen. Begriffe wie Kleingewerbe oder Nebengewerbe sind für die Gewerbeanmeldung selbst aber erst einmal nicht so relevant, denn par Definition ist ein Gewerbe nun mal ein Gewerbe. Außer die so genannten freien Berufe (zum Beispiel Ärzte, Künstler, Journalisten, Anwälte usw.) und Landwirte, muss jeder, ein Gewerbe anmelden, der einen gewerblichen Tätigkeit nachgeht.
Die gewerbliche Tätigkeit ist vor allem dadurch geprägt, dass Gewinne erzielt werden sollen, also Geld verdient wird. Eine wirtschaftliche Tätigkeit also, die auf eigene Verantwortung durchgeführt und für die eine eigene Rechnung ausgestellt wird. So fällt zum Beispiel der regelmäßige Handel mit Waren oder auch Dienstleistungen unter die Gewerbepflicht.
Dabei ist egal wie groß oder klein das Gewerbe ausfallen soll, ob eine hauptberufliche Tätigkeit angestrebt wird oder dieser nur nebenbei oder nebenberuflich nachgegangen wird. Für jede gewerbliche Tätigkeit, mit den oben beschriebenen Ausnahmen, braucht es eine Gewerbeanmeldung.
Wenn Du nicht sicher bist, ob für die von Dir angestrebte Tätigkeit eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, geh einfach mal beim Gewerbeamt oder beim Finanzamt vorbei und frage nach. Auch entscheidet letztlich das Finanzamt, ob die angestrebte selbstständige Tätigkeit unter die freien Berufe fällt.
Bei der Gewerbeanmeldung wird zwischen erlaubnisfreien und erlaubnispflichtigen Gewerben unterschieden, die nur mit einer speziellen Zulassung ausgeübt werden dürfen. Vom Gewerbeamt werden automatisch einige Behörden über die Gewerbeanmeldung informiert, zu denen beispielsweise das Finanzamt und die IHK (Industrie- und Handelskammer) oder die Handwerkskammer zählen. So erwirbt ein Selbstständiger mit seinem Gewerbe gleichzeitig auch die Pflichtmitgliedschaft bei einer der beiden Kammern.
Mit der gewerblichen Tätigkeit werden noch weitere Pflichten erworben, von denen die wichtigsten die Zahlung von Steuern und die zugehörige Führung von ordentlichen Büchern sind. Dabei genügt in der Regel – abhängig von Unternehmensform und bestimmten Umsatz- oder Gewinngrößen – die einfache Buchführung mit der so genannten Einnahmen-Überschussrechnung. Bei der Kaufmannseigenschaft ist dagegen die handelsrechtliche Buchführung (doppelte Buchführung, Bilanzierung etc.) vorgeschrieben. Werden die gesetzlich festgelegten Freibeträge überschritten, so sind von allen gewerblich Tätigen Einkommenssteuern und Gewerbesteuern zu zahlen.
Für die Beiträge zur Sozialversicherung sowie die Umsatzsteuer wird zwischen Nebengewerbe, Kleingewerbe beziehungsweise Kleinunternehmer sowie der hauptberuflich gewerblichen Tätigkeit unterschieden. Letztere sind für ihre Beiträge zur Sozialversicherung in voller Höhe selbst verantwortlich und müssen Umsatzsteuer abführen.
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