Unternehmer in Deutschland haben generell das Recht, sich in der Berufsgenossenschaft freiwillig zu versichern. Bedingt durch relativ geringe Beiträge in Kombination mit den Leistungen, die bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall des Selbständigen abgesichert werden, ist das eine Versicherung, die in meinen Augen sinnvoll sein kann. Vor allem da keine private Unfallversicherung die Leistungen der Berufgenossenschaft anbietet. Eine freiweillige Arbeitsunfall Unternehmerversicherung in der Berufsgenossenschaft bietet dem Selbstständigen die gleichen Leistungen, die Angestellte bei einem Arbeitsunfall beziehen, die ja gesetzlich von ihrem Arbeitgeber in der Berufsgenossenschaft versichert werden müssen.
Freiwillig in der Unternehmversicherung der Berufsgenossenschaft können sich u.a. Selbständige, Unternehmer sowie mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner, für die noch keine Pflichtversicherung in der Berufsgenossenschaft vorliegt. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit gibt es finanzielle Leistungen, medizinische Rehabilitation sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und dem Leben in der Gemeinschaft.
Die finanziellen Leistungen der Berufsgenossenschaft, also der freiwilligen Unternehmerversicherung umfassen das Verletztengeld, das ab dem 22. Tag nach der Arbeitsunfähigkeit – die natürlich ärztlich festgestellt sein muss – gezahlt wird. Die Vollrente bei kompletter Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Arbeitsunfalls sowie die 20%ige Teilrente gehören auch zum Leistungskatalog der freiwilligen Unternehmerversicherung. Zudem werden Witwen- und Witwerrenten als auch Halbwaisenrenten gezahlt, wenn der Arbeitsunfall tödlich verläuft.
Die jährlich zu entrichtenden Beiträge für die freiwillige Unternehmerversicherung richten sich nach der Gefahrenklasse, in der sich die ausgeübte Tätigkeit befindet, den Beitragsfüßen und natürlich den Versicherungssumme, die abgeschlossen wird. Die Versicherungssumme der VBG, der Berufsgenossenschaft bei der ich versichert bin, liegt im Jahr 2011 bei mindestens 30.660 Euro und maximal 84.000 Euro.
Die Berechnung der Beiträge für die freiwillige Unternehmerversicherung in der Berufsgenossenschaft erfolgt nach Gefahrenklassen, in die der jeweilige Beruf eingruppiert wurde. Die gewählte Versicherungssumme wird mit der Gefahrenklasse und dem Beitragsfuß multipliziert, das Ergebnis durch 1000 geteilt. Zu dem errechneten Beitrag kommen dann noch die Rentenaltlast-Umlage sowie eine Umlage zum Lastenausgleich. Ich habe zum Beispiel für das Jahr 2010 mit einer Versicherungssumme von 40.000 Euro einen jährlichen Beitrag in der VGB von knapp über 208 Euro bezahlt. Bei der Versicherungssumme würde ich bei einem Arbeitsunfall eine monatliche Leistung von über 2.600 Euro erhalten, bzw. eine Vollrente von monatlich über 2.200 Euro.
Tatsache ist auf jeden Fall, dass ein Arbeitsunfall sich auch bei einer im heimischen Umfeld ausgeübten Tätigkeit nicht komplett ausschließen lässt. Schon der Weg zum Paketshop, der sich im Rahmen der selbständigen Tätigkeit im grundsätzlich heimischen Umfeld ergibt, kann einen Arbeitsunfall mit sich bringen. Auch auf der Fahrt zu einem Auftraggeber kann sich ein schwerer und folgenreicher Unfall ereignen, für dessen Folgen die freiwillige Unternehmerversicherung in der Berufsgenossenschaft dann in finanzieller Hinsicht aufkommt. Im günstigen Fall heilt eine solche Verletzung nämlich aus – im schlimmsten Falle verhindern die Folgen die weitere Ausübung der Selbständigkeit. Das finanzielle Abrutschen kann durch wenige Euro monatlich abgewendet werden.
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