Auch im Jahr 2013 ändert sich wieder etwas in der Arbeitslosenversicherung für Selbständige, die bereits zum 1.1.2011 von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auf Antrag zur Pflichtversicherung auf Antrag wurde. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Selbständige wurden ab 2011 in 2 Schritten erhöht. Die erstmals 25% der monatlichen Bezugsgröße als Bemessungsgrundlage wurden für 2011 auf 50% und nun für 2012 auf 100% erhöht. Für 2013 erhöht sich der monatliche Beitrag minimal, im Vergleich zum Vorjahr.
In Euros ausgedrückt war der monatliche Beitrag für 2010 17,89 Euro. Für das Jahr 2011 ist dieser auf 38,33 Euro pro Monat angestiegen und ab 1. Januar 2012 wurde für die Arbeitslosenversicherung für Selbständige ein monatlicher Beitrag von 78,75 Euro fällig. In 2013 liegt der monatliche Beitrag bei 80,85 Euro. Umgerechnet aufs Jahr kostet die Arbeitslosenversicherung für Selbständige in 2013 nun 970,20 Euro.
Ein ganz schöner Batzen Geld, mag der eine oder andere vielleicht denken, dennoch bin ich persönlich der Meinung, dass man das Ganze auch ins Verhältnis zur Leistung setzen sollte, die im Bedarfsfall eintreten kann. Das Arbeitslosengeld für Selbständige berechnet sich zum einen nach der Dauer der Einzahlung, nach dem Alter, sowie auch nach der Qualifikation, die in vier Stufen eingeteilt wird. So würde zum Beispiel der Selbständige, der 24 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat und noch keine 50 Jahre alt ist für maximal 12 Monate lang, je nach Qualifikation zwischen 726,60 und 1.291,80 Euro (West Werte) pro Monat Arbeitslosengeld beziehen können. Im Mittel sind das ca. 1.000 Euro im Monat, was auf die 12 Monate hochgerechnet ca. 12.000 Euro im Mittel ergeben würde.
Eine Frage, die sich gerade zur Änderung in 2011 viele gestellt haben. In den diesbezüglichen Diskussionen hörte ich immer wieder die Argumentation „da lege ich lieber so etwas Geld zurück“, gegen die Arbeitslosenversicherung. Wenn ich das Ganze ins Verhältnis setze, dann müsste man dabei so um die 10.000 – 15.000 Euro auf die Seite legen, um die Arbeitslosenversicherung für Selbständige mit Rücklagen aufzufangen. In meinen Augen ist ein solch hoher Betrag als dauerhafte Rücklage aber nicht sonderlich realistisch. Abgesehen davon, dass man mit Sicherheit immer mal wieder in die Verlegenheit kommt, diese Reserven anzufassen.
Vielleicht mag diese Rechnung in manchen Augen eine Milchmädchenrechnung sein. Es ist ja auch nur mit der Leistung der Arbeitslosenversicherung, also dem Arbeitslosengeld, wenn es hart auf hart kommt, kalkuliert. Was hier mit einbezogen werden sollte, ist der individuelle Fall. Wer zum Beispiel im schlimmsten Fall der Fälle auf staatliche Hilfen zurückgreifen kann, wird einfacher auf die Arbeitslosenversicherung für Selbständige verzichten.
In meinen persönlichen Fall sieht es z.B. so aus, dass ich verheiratet bin und mein Mann einem Angestelltenverhältnis nachgeht. Wenn ich arbeitslos werden würde, dann wäre mein Einkommen gleich 0, staatliche Hilfe Fehlanzeige. Wir stünden dann alleinig mit dem Gehalt meines Mannes da und das können wir uns nicht leisten. Somit war für mich die Entscheidung für das Arbeitslosengeld für Selbständige vor einem Jahr eine leichte Angelegenheit.
Sicher mag es richtig sein, dass mit der Zeit und der Erfahrung auch eine gewisse Sicherheit ins Einkommen des Selbständigen kommt. Doch auch der Selbständige ist nicht gegen alles gefeilt und so kann auch mal der Supergau eintreten. In den mittlerweile 8 Jahren meiner Selbständigkeit gab es schon ein paar Mal derart brenzlige Situationen, die durchaus die Arbeitslosigkeit nach sich hätten ziehen können. Eine solche Entscheidung fällt der Selbständige aber nicht mal schnell, sondern überlegt sie sich reiflich und nur, wenn gar kein Licht mehr in Sicht ist, wird er diesen Weg gehen. Trotzdem kann ich den Supergau aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen im Internet auch nicht ausschließen. Gerade die Selbständigkeit im Internet kann ein Auf und Ab sein, wobei die Arbeitslosenversicherung für Selbständige durchaus Absicherung bieten kann.
Wer sicher genauer über die Arbeitslosenversicherung für Selbständige informieren möchte, dem kann ich das PDF Durchführungsanweisungen zur Antragspflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung der Bundesagentur für Arbeit (Stand 20.09.2011) als Lektüre empfehlen. Hieraus habe ich auch die genannten Beträge für das Arbeitslosengeld für Selbständige (auf Seite 22 sind diese zu finden).
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