Wie mache ich mich selbstständig? – Pflichten der Selbstständigkeit

Wer sich entschlossen hat, den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen, wird als erstes vor der Frage Wie mache ich mich selbstständig? stehen. Die ersten Schritte mit der Anmeldung der Selbstständigkeit sind schnell getan. Doch wie geht es dann weiter? Mit diesem Artikel möchte ich aus meiner Erfahrung auf die Pflichten der Selbstständigkeit eingehen, die zu den ersten Schritten auf diesem Weg gehören.

erste Schritte in die SelbstständigkeitDie Frage „wie mache ich mich selbstständig“ ist wohl für alle, die mit dem Gedanken der Selbstständigkeit spielen eine der vordergründigsten. Du hast eine Geschäftsidee und denkst, dass Du es auf den Versuch ankommen lassen möchtest und damit den Weg in die Selbstständigkeit einfach mal ausprobierst. Oder Du hast gar schon einen Blog und möchtest es ausprobieren Dir damit eine kleinere oder größere Existenz aufzubauen. Doch was kommt nach der Gewerbeanmeldung auf Dich zu? Welche Rechte und Pflichten sind mit der Selbstständigkeit verbunden? Wie sehen die ersten Schritte in der Selbstständigkeit aus?

Mit einer umfassenden Beantwortung der Frage „wie mache ich mich selbstständig?“ würde sich problemlos ein Buch füllen lassen. Angefangen bei der Geschäftsidee über eventuelle Marken- oder Patentanmeldungen, bis hin zum Businessplan und den vielfältigen Förderungsmöglichkeiten, Finanzierungen sowie den unterschiedlichen Unternehmensformen usw. Informationsmaterialen zu diesen Bereichen gibt es in einer schier unüberblickbaren Vielzahl.

Pflichten der ersten Schritte der Selbstständigkeit

Mir geht es bei der Frage „wie mache ich mich selbstständig?“ vordergründig um das Informationsdefizit, das ich selbst bei meinen ersten Schritten in der Selbstständigkeit vor mittlerweile 8 Jahren hatte, was ich nach und nach erleben und erfahren durfte. Bei einigen Dingen wäre es hilfreich gewesen, ich hätte sie vorher schon gewusst und die entsprechende Zeit gehabt, mich darauf vorzubereiten. Denn selbstständig sind die wenigsten „mit Links“.

Die Aufgaben, die sich aus den verschiedenen Rechten und Pflichten der Selbstständigkeit ergeben, haben den ein oder anderen schon an den Rande der Verzweiflung gebracht. Sicher ist alles immer irgendwo nachzulesen, doch so umfassend wie in vielen Bereichen vor der Existenzgründung informiert wird, so groß ist auch das Defizit für die erste Zeit nach der Gründung. Was muss ich tun? Wo muss ich mich überall anmelden? Wer möchte auf einmal alles Geld von mir haben? Welche Versicherungen, Steuern und Beiträge kommen auf mich zu? Brauche ich einen Steuerberater? Wie sieht es mit der Buchführung aus? …

Wie mache ich mich selbstständig?

Pflichten auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Die Selbstständigkeit kann sich in viele Bereiche unterteilen, die jeweils wieder andere Schritte nach sich ziehen. So ergeben sich beispielsweise für Selbstständige, die Förderungen beziehen, oft andere Pflichten als für die Selbstständigkeit ohne Förderung. Auch die diversen Unternehmensformen ziehen unterschiedliche Schritte nach sich. Da ich selbst als Einzelunternehmerin selbstständig bin, werde ich mich hauptsächlich auf diesen Bereich konzentrieren. Eine Vollständigkeit ist aufgrund der Themen- und Unterscheidungsvielfalt aber dennoch ausgeschlossen.

Die ersten Schritte in die Selbstständigkeit

Die erste Antwort auf die Frage „wie mache ich mich selbstständig?“ ist die Anmeldung der Selbstständigkeit. Dabei wird zwischen den so genannten „freien Berufen“ (beispielsweise Künstler, Ärzte, Steuerberater etc.) und der gewerblichen Tätigkeit unterschieden. Freiberufler benötigen lediglich die Anmeldung ihrer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt, alle anderen müssen ein Gewerbe anmelden. Die individuelle Entscheidung über die freiberufliche oder die gewerbliche Tätigkeit fällt letztlich das Finanzamt, so dass im Zweifelsfall dieses die erste Anlaufstelle ist.

Bei der Gewerbeanmeldung wird einmal zwischen erlaubnisfreien Gewerben und erlaubnispflichtigen Gewerben unterschieden. Demzufolge sind die diversen Unterlagen mitzubringen und Voraussetzungen zu erfüllen. Weiter kann das Gewerbe hauptberuflich oder als Nebengewerbe angemeldet werden.

Theoretisch wäre an diesem Punkt die Frage „wie mache ich mich selbstständig?“ beantwortet, denn mit der Gewerbeanmeldung bzw. der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt bist Du selbstständig. Aber was kommt dann, wie geht es weiter? Nachfolgend ein Überblick:

Weitere Pflichten auf dem Weg in die Selbstständigkeit

Das Gewerbeamt informiert automatisch das Finanzamt, die IHK (Industrie- und Handelskammer) bzw. die Handwerkskammer und die zuständige Berufsgenossenschaft über Deine Selbstständigkeit. Von allen wirst Du über kurz oder lang Post erhalten. Die Kammer möchte von Dir Beiträge, da du mit Deiner Selbstständigkeit automatisch eine Kammermitgliedschaft erwirbst beziehungsweise dazu verpflichtet bist. Die Berufsgenossenschaft möchte Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung für Deine Arbeitnehmer oder auch für Dich (freiwillig) von Dir. Und auch das Finanzamt hat einige Fragen an Dich, bei deren Beantwortung auch über die Umsatzsteuerpflicht der die Kleinunternehmerregelung entschieden wird.

Beiträge zur Sozialversicherung als Selbstständiger

Wer keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausübt ist als Selbstständiger in voller Höhe für seine Beiträge zur Sozialversicherung selbst verantwortlich. Dabei stellen die einzelnen Sozialversicherungen keine Pflichtversicherungen mehr da, d.h. der Selbstständige kann auch auf sie verzichten, was aber definitiv nicht ratsam ist. Wer nicht krankenversichert ist, bleibt auf allen Kosten selbst sitzen, d.h. er darf den Arzt, das Krankenhaus, die Medikamente etc. selbst bezahlen. Im schlimmsten Fall ein Ding der Unmöglichkeit. Auch ist es im Alter nicht sonderlich schön keine oder eine nicht ausreichende Rente zu beziehen. Und last but not least ist auch über die Arbeitslosenversicherung für Selbständige zu entscheiden.

Als letzten, wichtigen Punkt, der sich als Pflicht aus der Selbstständigkeit ergibt, möchte ich noch die Buchführung anbringen. Von vielen anfangs unterschätzt, ist jeder Selbstständige dazu verpflichtet, seine Geschäftsvorgänge in Form der Buchführung schriftlich festzuhalten, und je nach Art des Unternehmens, Umsatz- bzw. Gewinngröße, entweder mit der Einnahmen-Überschussrechnung oder der Bilanz jährlich abzuschließen und zu melden. Während die Buchführung, die Einnahmen-Überschussrechnung sowie auch die Umsatzsteuervoranmeldung, je nach Kenntnisstand, noch selbst getätigt werden kann, ist für die Bilanzierung ein Steuerberater zwingend notwendig.

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