Für die so genannte Kleinunternehmerregelung (gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz) kann sich ein Gewerbetreibender entscheiden und sich dadurch von der Ausweisung der Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen befreien lassen. Diese Kleinunternehmer Umsatzsteuer Befreiung kann aber nur dann gewählt werden, wenn im Vorjahr 17.500 Euro Umsatz und im laufenden Jahr voraussichtlich maximal 50.000 Euro Umsatz nicht überschritten wurden bzw. werden. Werden diese Voraussetzungen erfüllt, kann beim Finanzamt die Umsatzsteuer Befreiung für Kleinunternehmer beantragt werden.
Viele Existenzgründer entscheiden sich für die Kleinunternehmerregelung, da sie dadurch den Umsatzsteuervoranmeldungen sowie den zugehörigen buchhalterischen Aufwand entgehen möchten. Doch möchte ich an dieser Stelle auch von einer vorschnellen Entscheidung zur Kleinunternehmer Umsatzsteuer Befreiung warnen, denn nicht alles ist immer so golden, wie es glänzt. Zwar spart sich ein Gewerbetreibender durch die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Befreiung tatsächlich einiges an Aufwand, zur Buchführung ist er aber dennoch verpflichtet. In der Regel genügt bei Kleinunternehmern die einfache Buchführung mit dem Abschluss der Einnahmen-Überschussrechnung. Diese beinhaltet aber auch ein schriftliches Festhalten der Geschäftsvorgänge in ordentlicher Form. Somit entfallen bei der Buchführung bei der Kleinunternehmerregelung nur die Umsatzsteuervoranmeldung sowie die Verbuchungen der Umsatzsteuer.
Ein Kleinunternehmer darf aufgrund der Befreiung auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und im Gegenzug dazu aber auch die bezahlte Vorsteuer nicht in seiner Buchführung ansetzen. Das heißt für einen Kleinunternehmer sind alle Beträge die er einnimmt und ausgibt „Brutto gleich Netto“. Wer sich dagegen nicht für die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Befreiung entscheidet, führt zwar die vereinnahmte Umsatzsteuer an das Finanzamt ab, rechnet aber die verausgabte Vorsteuer dagegen.

Kleinunternehmer Umsatzsteuer Befreiung - ein Vorteil?
Neben diesem sich eventuell wirtschaftlich nachteilig auf das Unternehmen auswirkenden Punkt birgt die Kleinunternehmerregelung noch weitere Nachteile in sich. Gerade Unternehmen entscheiden sich oft wegen der fehlenden Umsatzsteuerausweisung gegen einen Kleinunternehmer als Geschäftspartner. So können in diesen Bereichen Umsatzeinbußen Folgen der Kleinunternehmer Umsatzsteuer Befreiung sein. Ein weiterer negativer Punkt ist das nicht ganz so prickelnde Image, das den Kleinunternehmern anhaftet. Nicht selten wird es als Hausfrauenbusiness angesehen, denn aufgrund der Umsatzsteuer Befreiung outet sich der Unternehmer ja gleich als „klein“.
Hin und wieder werden Kleinunternehmer deswegen auch nicht wirklich ernst genommen, denn einem jedem Unternehmer ist klar, dass ein Kleinunternehmer bei diesen Umsatzvoraussetzungen, die die Kleinunternehmerregelung vorschreibt, nicht von seinem Geschäft leben kann, es also meistens nur nebenbei, nicht mit seinem vollen Einsatz betreibt. Fehlende Ernsthaftigkeit oder alternativ noch schlimmer, fehlende Cleverness das Business für den Lebensunterhalt auszubauen, sind keine wirklich schönen Attribute, mit denen sich Kleinunternehmer hin und wieder schmücken lassen müssen.
In welche Richtung auch immer die Entscheidung fällt, bleibt natürlich jedem selbst überlassen. Die Vor- und Nachteile sollten aber definitiv abgewägt und gut durchdacht werden. Existenzgründer erhalten nach der Gewerbeanmeldung einen Fragebogen vom Finanzamt, mit dessen Ausfüllung die Kleinunternehmerregelung beantragt werden kann. Wer schon länger mit seinem Gewerbe selbstständig ist, kann in die Kleinunternehmer Umsatzsteuer Befreiung wechseln, sobald er die 5 jährige Bindungsfrist an seine Erstentscheidung überschritten hat. Damit soll verhindert werden, dass nach Lust und Laune hin- und hergesprungen wird. An jede diesbezügliche Entscheidung ist der Unternehmer 5 Jahre gebunden. Sollte aber bei der Kleinunternehmerregelung der Umsatz überschritten werden, stuft das Finanzamt automatisch um, beziehungsweise gibt einem diesbezüglichen Antrag in der Regel schnell statt.
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